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Fragen und Antworten zum Thema Miete
Ausschluß der Haftung des Vermieters
In welchen Fällen sind die Gewährleistungsrechte des Mieters (Mietminderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Anspruch auf Selbstbeseitigung) gesetzlich ausgeschlossen?

In folgenden Fällen sind die Gewährleistungsrechte des Mieters gesetzlich ausgeschlossen:
- Der Mieter kennt den Mangel bei Vertragsabschluß, schließt den Mietvertrag aber trotzdem ab.
- Der Mieter kennt den Mangel bei Vertragsabschluß grob fahrlässig nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen.
- Der Mieter nimmt die mangelhafte Mietsache an, obwohl er den Mangel kennt, es sei denn, daß er sich seine Gewährleistungsrechte bei der Annahme vorbehalten hat.
Vgl. § 536 BGB.
Stichwörter: haftung + vermieters + ausschluß

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