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Fiskus fördert Beitritt in Golfclub
Legt ein Golfsportler dem Finanzamt eine von der Gemeinde ausgestellte Spendenquittung zugunsten des örtlichen Golfclubs vor, so ist diese im Zweifel auch dann steuermindernd zu berücksichtigen, wenn Indizien durchaus für eine getarnte Zwangsabgabe sprechen. Für das Finanzgericht Niedersachsen ist die Richtigkeit der Spendenbescheinigung jedoch nicht allein dadurch erschüttert, dass der Verein bei einer Aufnahme eine Spende von (hier) mindestens 3.000 Euro „erwartet“ und diese Gelder auch in seine jährliche Finanzplanung eingestellt hat.
Urteil des FG Niedersachsen vom 11.11.2003
13 K 121/98
Pressemitteilung des FG Niedersachsen