mono 06.05.2012 10:28
Grundsätzlich fällt diese Position m.€. unter Instandhaltung und obliegt dem Vermieter. Auch dürfen hierfür keinerlei Kosten auf den Mieter abgewälzt werden. Etwas anderes könnte gelten, wenn es hierzu eine abweichende individualvertragliche Regelung gäbe.