Berthelstal 01.10.2009 19:58
Tun Sie das nicht! Vor so einem seltsamen Anwaltsschreiben müssen Sie nicht kuschen.
Ihr Recht ist es, das die Kaution gewinnbringend vom Vermieter anzulegen ist.
Bei der gefordeten Barzahlung wäre das nicht möglich.
smile30625 05.10.2009 10:38
Hallo,
entscheidend ist allein, welche Form der Mietsicherheit im Mietvertrag vereinbart wurde.
Falls im Vertrag nur "...eine Mietkaution in Höhe von..." steht, muss Ihr Vermieter auch ein verpfändetes Sparbuch akzeptieren.
Falls eine Barkaution vereinbart wurde, ist diese von Ihnen zu zahlen.
Viele Grüße
smile