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mats1807 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Vermieter, teilt mir mit anwaltlichem Schreiben mit, dass er die von mir geleistete Form der Kautionshinterlegung nicht mehr akzeptiert.

Ich habe ihm am 03.09.09 ein Kautionssparbuch mit einer entsprechenden Verpfändung übergeben, welches er bedingungslos angenommen hat.

Nachdem nun einige Mängel in der Wohnung aufgetaucht sind und es zu erheblichen Streitigkeiten kam, teilt mir sein Anwalt mit, dass ich nun eine Barkaution in Raten an ihn zahlen soll und er mir erst nachdem ich gezahlt habe das Sparbuch wieder aushändigt.

Daher meine Frage, ob der Vermieter mein Kautionssparbuch nebst Verpfänsung an ihn anerkennen muss.

Danke für Eure Antworten

2 Kommentare zu „Muss Vermieter ein Kautionssparbuch akzeptieren”

Berthelstal Experte! 01.10.2009 19:58

Tun Sie das nicht! Vor so einem seltsamen Anwaltsschreiben müssen Sie nicht kuschen.
Ihr Recht ist es, das die Kaution gewinnbringend vom Vermieter anzulegen ist.
Bei der gefordeten Barzahlung wäre das nicht möglich.

smile30625 Experte! 05.10.2009 10:38

Hallo,

entscheidend ist allein, welche Form der Mietsicherheit im Mietvertrag vereinbart wurde.

Falls im Vertrag nur "...eine Mietkaution in Höhe von..." steht, muss Ihr Vermieter auch ein verpfändetes Sparbuch akzeptieren.

Falls eine Barkaution vereinbart wurde, ist diese von Ihnen zu zahlen.

Viele Grüße
smile

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