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svennsson hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe eine Frage zur Gültigkeit einer Renovierungsklausel in unserem Mietvertrag. Wir haben einen Standard-Mietvertrag mit einer Klausel für Schönheitsreparaturen, die die gültigen Zeitabstände definiert und auch mit "im Allgemeinen" formuliert ist. Diese Klausel ist aus meiner Sicht gültig. Der Vermieter hat zusätzlich folgenden Text aufgenommen: "Vereinb. Renovierung: Alle Räume sind mit weiß Dispersionsfarbe DIN 53778 gestrichen und müssen wieder mit weißer Dispersionsfarbe DIN 53778 gestrichen übergeben werden."
Kann man aus dem "übergeben werden" schlussfolgern, dass damit zwingend bei Auszug gestrichen werden muss? Damit wäre diese Klausel ungültig und über den Summierungseffekt generell die Pflicht zur Schönheitsreparatur.
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

Danke
Sven
Stichwörter: auszug + klausel + mietvertrag + renovierung

2 Kommentare zu „Renovierungsklausel gültig?”

Susanne Experte!

Ja, würde ich auch so interpretieren. Allerdings ist das zu unsicher! Um sicher zu sein, mußt Du den Vertrag fachanwaltlich püfen lassen!

Ghostraider Experte!

Auch die Vorgabe einer bestimmten Farbe oder Qualität der Farbe ist nicht erlaubt und macht die Klausel ungültig.
Wie Susanne schon sagt, Vertrag vom Anwalt prüfen lassen.

Gruß
ghost

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