Susanne
Der Abmahnung solltest Du schriftlich widersprechen.
Eine wöchentlichen Reinigung sollte ausreichend sein, trotzdem ist die Beurteilung der Sauberkeit subjektiv.
Deine Argumente sollten sein, dass Du regelmässig Deiner Mieterpflicht nachkommst und die subjektive Beurteilung des MA.
rmm
Hallo Susanne,
vielen Dank für deine Antwort!
Dass eine wöchentliche Reinigung ausreichen sollte, das sehe ich ganz genauso...für meine Argumentation hätte ich allerdings gerne einen rechtliche Grundlage, irgendein Urteil zu dieserm Thema...oder einen Gesetzestext!
Gibt's denn da nichts Brauchbares?
Ach ja, und was bedeutet die Abkürzung "MA"???
Susanne
*g* Sorry- MA soll Mitarbeiter heißen....
Sowas ist natürlich nicht im BGB geregelt, Urteile sind mir nicht bekannt, da kannst Du aber selbst mal googlen.