edy 04.04.2013 23:19
Hallo heneena,
Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter (nur du),
Du kannst die Wohnung kündigen.
Deinen Mann wird dann eine Räumungsklge entgegenkomen
lg
edy
forsetis 06.04.2013 11:41
""Deinen Mann wird dann eine Räumungsklge entgegenkomen""
Das halte ich aber für ein Gerücht, das der Fragestellerin sehr teuer werden kann. Beim Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Wohnung stets im vertragsgemäßen, geräumten Zustand zurück zu geben.
Eine Aussage, dass einem die Person, die zurück bleibt, nichts mehr angeht, ist völlig irrelevant. Die Räumungsklage wird sich stets gegen die Vertragspartnerin des Vermieters richten. Und so was ist teuer, sehr teuer.
Das Mietrecht ist also völlig ungeeignet einen ungeliebten Partner los zu werden.