einmaligesache hat diese Frage gestellt
hallo.
folgendes steht in meinem mietvertrag drin, das habe ich erst jetzt gesehen:
bei einer vom mieter zu vertretenden vorzeitigen beendigung des mietverhältnisses haftet der mieter für den ausfall der miete, betriebskosten und sonstige leistungen sowie für einen weiteren schaden, den die _______- immobilien durch die vorzeitige beendigung des mietvertrages und leer stehen der mieträume während der vertragsgemäßen dauer erleidet.
was heisst das im klartext? das, wenn ich ausziehen möchte und ich hab mit nachmietern etc. nix am hut, die komplette miete weiterzahlen muss, bis zum ende der vertragslaufzeit oder bis sich jemand findet, der einzieht? der mv ist befristet auf 5 jahre.
oder meinen die einfach nur die üblichen 3 monate, die man eh im vorraus kündigen sollte?
nehmen wir mal an ich kündige, mein vermieter "findet" aber niemanden, der die wohnung möchte. ich wohne noch nicht so lange hier, nur hat sich in meinem leben ein wenig verändert und ich möchte auch meine umgebung verändern.
muss ich also im schlimmsten falle noch 4,5 jahre die miete komplett bezahlen, also insg. 29324 euro 70 cent?
gehts noch? ist das überhaupt legal?
wenn mir nur jemand sagen könnte ob das gesetzeskonform ist, ohne eine rechtsberatung etc zu leisten (wie hier im hinweis unten angegeben
) wäre ich schon sehr froh!
vielen dank für alle antworten, egal wie sie ausfallen mögen!