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natascha83 hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe bis september letzten jahres mit meinem damaligen freund zusammengewohnt, wobei ich mieterin der wohnung war. als wir uns dann getrennt haben, bin ich aus der wohnung ausgezogen, habe meinen vertrag jedoch nicht gekündigt und stattdessen mit meinem exfreund einen untermietvertrag geschlossen, allerdings ohne vom vermieter eine genehmigung einzuholen. mein exfreund hat die wohnung dann renoviert, leider ist er aber auch durch gelegentlich zu lauten geräuschpegel in der wohnung auffällig geworden. mein vermieter möchte ihn nun schnellstmöglich aus der wohnung haben. meine frage lautet daher, welche rechte mir nun trotz dieses vertragswiedrigen verhaltens zustehen? wie sieht es mit kündigungsfristen aus? kann mein vermieter mir/uns fristlos kündigen? und inwieweit muss ich - bei fristloser kündigung - anstehende mietzinsen begleichen, falls mein vermieter sich mit der nachmietersuche zeit lässt? vielen dank im voraus für eure antworten.
gruß,
natascha

1 Kommentar zu „unerlaubte weitervermietung”

edy Experte! 16.02.2010 12:40

Hallo natascha,
hier ein Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Untermiete/ua.htm
bitte einzelne Ptk. "mehr dazu" lesen.

Bei einer fristlosen Kündigung,mußt du so
lange weiterhin MIete zahlen bis die Wohnung wieder vermietet ist.
Der VM muß sich aber intensiv um die
Weitervermietung bemühen.
Am Besten mit VM reden,evtl.kündigen.

lg
edy

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