Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wohne seit Anfang Juni zusammen mit meiner Freundin in einer neuen Wohnung in Hamburg. Relativ kurz nach dem Einzug fiel uns auf, daß der Lichtschalter im Wohnzimmer beim Anschalten sämtliche Steckdosen im Zimmer lahm legte. Da es jedoch Sommer war (lange hell) und wir eher eine Stehlampe, die per Steckdosenstrom läuft benutzten zeigten wir diesen Mangel erst etwa Mitte Oktober bei unserem Hausmeister an, der jemanden verständigen wollte, dies zu reparieren. Der Elektriker kam dann auch, werkelte ca 30 Sekunden am Schalter rum und verschwand. Ca 3-4 Wochen später flatterte eine Rechnung über ca 50€ eins Haus, die wir zu tragen hätten.
Nun meine Frage: Selbst wenn der Betrag gering ist um sich darüber zu streiten...muß ich das bezahlen, denn ich bin nie über die Kostenpflichtigkeit der Reparatur bzw deren Höhe informiert worden und wenn ich gewusst hätte, daß die Rechnung an mir hängen bleibt, hätte ich mich ja auch selbst daran machen können oder einen möglichst preisgünstigen Elektriker zB aus dem Bekanntenkreis hinzuziehen können.
Danke für eine Begründung warum ich zahlen muß oder nicht!
:O)
Gruß Olli

1 Kommentar zu „überraschende Schönheitsreparaturrechnung”

Susanne Experte!

Ich hätte da eine Begründung, warum Du zahlen musst:

Hast Du in Deinem MV eine sog. Kleinreparaturklausel? Dabei rächt sich u.a. auch Deine späte Meldung an den Vermieter und wie willst Du nun beweisen, dass der Schaden eigentlich schon bei Einzug da war?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.