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Überstundenvergütung kein Gehalt
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Die Vergütung für Überstunden darf ohne ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag nicht in das reguläre Gehalt einbezogen werden. [19.11.2001]
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter sprachen damit einem Techniker rund 17.000 Mark (8700 Euro) für 208 geleistete Überstunden zu, die ein Metallbau-Unternehmen an ihn zahlen muss (Az: 7 Ca 4198/01).
Nach seinem Ausscheiden aus der Firma hatte der Arbeitnehmer die Bezahlung der Überstunden gefordert. Das Unternehmen weigerte sich jedoch, die Vergütung zu zahlen. Zur Begründung hieß es, die Überstunden seien in dem überdurchschnittlichen Monatsgehalt von 8500 Mark bereits enthalten. Laut Urteil hätte eine solche Regelung aber im Arbeitsvertrag vereinbart sein müssen. Allein der Hinweis auf ein hohes Gehalt oder eine im Arbeitsvertrag vereinbarte "Mindestarbeitszeit" reiche noch nicht aus, um dem Arbeitnehmer die Zahlung der Überstundenvergütung zu verweigern.