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Professor hat diese Frage gestellt
guten tag, ich wohne seit nunmehr fast 4 Jahren in einer Wohnanlage die von einer Wohnungsbaugesellschaft errichtet wurde und an einen Käufer verkauft worden ist. Ich wollte fragen ob es eine Chance gibt den Betrag von 10€ der als Umlage in der NK abrechnung enthalten ist anzufechten. m.f.g: E.Henne

5 Kommentare zu „Umlage der Gebühr Kabelanschluß ”

edy Experte! 20.02.2013 00:30

Hallo.

Hast du Fernsehen?

eine Sat-Antenne?

forsetis Experte! 20.02.2013 09:19

Wenn dieser Anschluss laut Mietvertrag zu den Betriebskosten gehört, dann kann man sich nicht davon befreien lassen.

Professor 20.02.2013 12:12

Hallo edy u. forsetis ,
nachdem das Programm nichts wert ist habe ich den Fernseher entfernt . Das anbringen einer Sat Schüssel ist mir untersagt worden.
Doku Sendungen kann ich auch über PC anschauen.
gruß Professor

forsetis Experte! 20.02.2013 14:18

Tja, das ändert aber nichts daran, dass dieser Betrag in der Betriebskostenabrechnung auftaucht. Vor Jahren konnte man den Kabelanschluss in der Wohnung verplomben lassen, heute werden die Gebühren vom Kabelabieter pauschal berechnet und der Vermieter teilt dann auf.

Ich kann als Mieter auch nicht die Kosten den Aufzugs ablehnen, wenn ich behaupte, dass ich den nicht benutze, weil mir mein Arzt Bewegung verordnet hat.

Professor 21.02.2013 10:54

Hallo forsetis,

jetzt ist mir klar daß ich damit die Hausverwaltung und den Vermieter nicht langweilen sollte Danke: Professor

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