Gast
nicht zahlen!
Vermutlich wurde bei Auszug des Vormieters keine Ablesung durchgeführt.
Beim Vermieter bzw. der Abrechnungsfirma um Klärung bitten und solange vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.
Wurde keine Ablesung vorgenommen kann nachträglich nach sog. Gradtagszahlen eine Verteilung der Heizkosten vorgenommen werden.
Gast
nicht zahlen!
Vermutlich wurde bei Auszug des Vormieters keine Ablesung durchgeführt.
Beim Vermieter bzw. der Abrechnungsfirma um Klärung bitten und solange vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.
Wurde keine Ablesung vorgenommen kann nachträglich nach sog. Gradtagszahlen eine Verteilung der Heizkosten vorgenommen werden.[/quote:02186]
Hallo,
danke für die Antwort.
Nachdem ich meine Unterlagen nochmals durchgeschaut hab, hab ich gesehen, dass bereits nach Gradtagszahlen abgerechnet wurde und auch bei meinem Einzug wurde ein Stand festgehalten....
Dennoch ist der Verbrauch sehr fraglich. Man möchte ja keine Manipulation unterstellen, aber irgendwie scheint es mir so.