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Verpflichtung zur Erstellung von Lohnabrechnungen
Wer im Rechtsleben als Unternehmer und Arbeitgeber auftritt, kann sich im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erzwingung von Lohnabrechnungen nicht darauf berufen, die Erbringung der Leistung sei ihm unmöglich, weil er auf die Mithilfe des wahren Firmeninhabers (hier des Vaters) angewiesen sei, auf den er jedoch keinen Einfluss habe. Es ist in diesem Fall vom Schuldner (Unternehmer) zu verlangen, dass er die Mitwirkungspflicht gegen den Vater notfalls klageweise durchsetzt.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 07.03.2002
7 Ta 77/02
Pressemitteilung vom 13.03.2002