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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe folgendes Problem.

Bei meiner derzeitigen Wohnung hat innerhalb kürzester Zeit zweimal der Vermieter gewechselt.
So ziemlich das erste was mir mein jetziger Vermieter mitgeteilt hat war das er die Miete um 15% erhöht weil ehemaligen Vermieter in den letzten 5 Jahren keine Erhöhung durchgeführt haben.
Nun soll ich für eine 79 m² große3 Raum Wohnung ca. 412 € Kalt + ca. 250€ Nebenkosten zahlen, was für mich und meine Familie als Hartz IV Empfänger natürlich ein arges Problem darstellt. Ich habe mal diverse Angebote unserer örtlichen Immobilienhändler durchsucht. Daraus geht hervor das hier für ähnlich Große Wohnungen ca. 500€ Warmmiete verlangt werden. Einen Mietspiegel für unsere Stadt gibt es leider nicht
Daher ist meine erste Frage ob eine solche Erhöhung überhaupt gerechtfertigt ist?

Zudem bietet er uns an, falls wir nicht einverstanden sind, ein Gutachten erstellen zu lassen das diese Erhöhung gerechtfertigt ist.
Sollte diese das Bestätigen würden uns die Erstellungskosten des Gutachtens in Rechnung gestellt werden.
Deshalb meine zweite Frage. Ist so etwas rechtens und sollte ich so ein Gutachten erstellen lassen?

Zu guter letzt habe ich natürlich keine Lust mich mit so einem Vermieter ewig rumzustreiten und bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Daher meine letzte Frage. Kann ich die Wohnung wegen der Mieterhöhung kündigen und wenn ja mit welcher Frist?
Muss ich dann trotzdem die höhere Miete zahlen, wenn die Kündigungsfrist über den Zeitpunkt der Erhöhung hinausgeht?

Schon mal besten dank für die Antworten
DavidH.
Stichwörter: mieterhöhung + annehmen

1 Kommentar zu „Mieterhöhung annehmen ?”

Susanne Experte!

Ich habe folgendes Problem.

Bei meiner derzeitigen <a href="/k,wohnung.html">Wohnung</a> hat innerhalb kürzester Zeit zweimal der <a href="/k,vermieter.html">Vermieter</a> gewechselt.
So ziemlich das erste was mir mein jetziger <a href="/k,vermieter.html">Vermieter</a> mitgeteilt hat war das er die Miete um 15% erhöht weil ehemaligen <a href="/k,vermieter.html">Vermieter</a> in den letzten 5 Jahren keine Erhöhung durchgeführt haben.
Nun soll ich für eine 79 m² große3 Raum <a href="/k,wohnung.html">Wohnung</a> ca. 412 € Kalt + ca. 250€ <a href="/k,nebenkosten.html">nebenkosten</a> zahlen, was für mich und meine Familie als Hartz IV Empfänger natürlich ein arges Problem darstellt. Ich habe mal diverse Angebote unserer örtlichen Immobilienhändler durchsucht. Daraus geht hervor das hier für ähnlich Große <a href="/k,wohnungen.html">Wohnungen</a> ca. 500€ Warmmiete verlangt werden. Einen <a href="/k,mietspiegel.html">Mietspiegel</a> für unsere Stadt gibt es leider nicht
Daher ist meine erste Frage ob eine solche Erhöhung überhaupt gerechtfertigt ist?
Nach §558 BGB ja, kannst Du hier nachlesen:
[url:139ac]http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html[/url:139ac][/color:139ac]
Zudem bietet er uns an, falls wir nicht einverstanden sind, ein Gutachten erstellen zu lassen das diese Erhöhung gerechtfertigt ist.
Sollte diese das Bestätigen würden uns die Erstellungskosten des Gutachtens in <a href="/k,rechnung.html">Rechnung</a> gestellt werden.
Deshalb meine zweite Frage. Ist so etwas rechtens und sollte ich so ein Gutachten erstellen lassen?
[color=#FF0000:139ac]Erst mal nicht. Stimmst Du der Mieterhöhung nicht zu, so muss Dich der VM auf Zustimmung verklagen. In der Verhandlung wird vermutlich der Richter einen Gutachter bestellen. Wer dann was zu zahlen hat, entscheidet dann auch das Gericht.
Allerdings kann der VM aufgrund eines Gutachtens eine Mieterhöhung machen, siehe [url:139ac]http://dejure.org/gesetze/BGB/558a.html[/url:139ac]
Da geht aber der Gutachter vor der Mieterhöhung und demnach zu Lasten des Vermieters.[/color:139ac]
Zu guter letzt habe ich natürlich keine Lust mich mit so einem <a href="/k,vermieter.html">Vermieter</a> ewig rumzustreiten und bin auf der Suche nach einer neuen <a href="/k,wohnung.html">Wohnung</a>. Daher meine letzte Frage. Kann ich die <a href="/k,wohnung.html">Wohnung</a> wegen der Mieterhöhung kündigen und wenn ja mit welcher Frist?
[color=#FF0000:139ac]Ja, siehe hier:
[url:139ac]http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html[/url:139ac][/color:139ac]
Muss ich dann trotzdem die höhere Miete zahlen, wenn die Kündigungsfrist über den Zeitpunkt der Erhöhung hinausgeht?
[color=#FF0000:139ac]Nein[/color:139ac]

Schon mal besten dank für die Antworten
DavidH.[/quote:139ac]

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