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janphilipp hat diese Frage gestellt
Hallo Allerseits

Ein Vermieter hat seit 10 Jahren Nebenkostenpauschalen in den Mietverträgen vereinbart. Im Mietvertrag ist unter: Zusatzvereinbarungen, 8. vereinbart: "Die Heiz- u. Nebenkostenpauschale kann jederzeit dem tatsächlichen Verbrauch angepasst und erhöht werden. Dabei gelten als Verteilerschlüssel die Quadratmeterzahl und die Personenzahl."

wenn er nun von 7 Wohnungen 2 aus finanziellen Gründen verkaufen muss, sind die Pauschalen sehr hinderlich. Eigentlich muss ein Mieter die separate Abrechnung akzeptieren, weil der Vermieter ja sonst unverhältnismäßig benachteiligt wäre. Und weil der Mieter unter dem Strich nicht mehr zahlt, als wenn die Pauschalen erhöht würde.

Eine Rechtsberaterin hat das mal so beurteilt:

"Voraussetzung allein ist, dass Sie sich auf § 8 der Zusatzvereinbarung berufen.

Danach ist die veränderte Abrechnungsart nicht an eine bestimmte Bedingung geknüpft. Es reicht dann allein der Hinweis auf diese Passage aus. Diese Pasage ist im Wege der Vertragsauslegung auch so auszulegen, dass dann nicht mehr Pauschalisiert, sondern nach Verbrauch abgerechnet werden soll.

Ihr Abänderungsverlangen sollten Sie schriftlich fordern. Dieses sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen, damit Sie den Zugang nachweisen können."

Hat sie recht?


Vielen, vielen Dank für jede Antwort.

1 Kommentar zu „Umstellung von Pauschale auf Abrechnung in diesem Fall durchsetzbar?”

Balkonexperte Experte! 09.06.2010 16:48

Eine Pauschale für Heizung und Warmwasser ist eh laut BGH unzulässig, weil sie gegen die Heizkostenverordnung verstößt.

http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/Heizkostenabrechnung/Urteile-zur-Abrechnungspraxis__1150/

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