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Wohnen im Einfamilienhaus
Der Mieter einer Wohnung in einem Einfamilienhaus kann nur dann zur Übernahme von Schönheitsreparaturen am Wintergarten, in den Kellerräumen und zur Gartenpflege verpflichtet werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. (AG Langen, Az. 2 C 138/96, aus: WM 1/97, S. 40)