Rano
Eine Anzeige gegen den VM würde ihm - falls die Anzeige überhaupt verfolgt würde - seine Grenzen aufzeigen, ja.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat Euch der VM vor dem Ablauf der gesetzl. Kündigungsfrist aus dem MV entlassen ... da könnte man mal ein Auge zudrücken.
Bei einer Klage ...
müsstet Ihr erst mal formulieren können, welcher Schaden EUCH entstanden ist.
Ok, es ist höchst ärgerlich, dass die Vermieter in der Wohnung waren, aber hat Euch doch keinen materiellen Schaden gebracht.
Materieller Schaden ist offensichtlich der Maklerin entstanden.
Wenn diese klagt, werdet ihr als Zeugen gehört und könnt für die Maklerin aussagen.
So long
Ralph
Katinka2
Hallo Ralph,
vielen Dank für deine Antwort.
NOCH wohnen wir in der Wohnung bis fast Ende des Jahres.
Kündigungsfristen sind ordnungsgemäß eingehalten worden.
Ich unterscheide schon, ob man noch in der Wohnung wohnt oder nicht. Es geht einfach um das Prinzip. Der Vermieter hat KEIN Recht, ohne Vorankündigung die Wohnung zu betreten. Ich finde es kein tolles Gefühl, wenn ich arbeiten bin und kann fast immer damit rechnen, dass evtl. die Vermieter nach Lust und Laune unsere Bude betreten. <!-- s --><!-- s -->
Die Vermieter suchen in den kleinsten Krümeln, um uns das Leben noch mal schön erschwerlich zu gestalten. Drohbriefe, wie nicht ordnungsgemäßes Lüften etc. <!-- s --><!-- s --> wurde uns vorgeworfen. Da lach ich mal groß drüber. Der Vermieter hat nämlich rasch rasch das Bad noch fertig gestellt. Bauarbeiten während wir schon drin gewohnt haben, haben wir geduldet. Wir haben schon wie oft ein Auge zugedrückt.
Aber dass man nun in unserer Wohnung drin rumläuft empfinde ich einfach als oberster Hammer <!-- s --><!-- s -->
Also, wie schaut es mit einer Anklage aus?! Hat man Chancen oder nicht?! Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?
Danke
hh
Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs stellt man bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Das kostet auch nichts. Die Strafverfolgung und eine eventuelle Anklage erfolgt dann durch die Staatsanwaltschaft.
Ihr selbst müsst dabei keine Anklage erheben.
Aber Vorsicht: Wenn die Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind, dann macht Ihr Euch selbst strafbar wegen falscher Verdächtigung.
Wenn die Maklerin Schadenersatz haben möchte, dann muss sie diese auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen. Einer solchen Klage könnt Ihr Euch nicht anschließen.