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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand schnelle Hilfe geben.
Folgender Sachverhalt:
Unsere Wohnung wurde zum 22.12.06 in beiderseitigem Einverständnis von Mieter und Vermieter gekündigt.
Die Suche nach einem Nachmieter hat der Vermieter durch eine Immobilienmaklerin in Auftrag gegeben.
Es gab verschiedene Interessenten. Bei Vorankündigung haben wir diesen natürlich den Zutritt in die Wohnung gewährleistet.
In dieser Woche kam ein älteres Ehepaar zu uns und wollte sich die Wohnung anschauen. Da mein Freund und ich berufstätig sind, öffnete meine Schwester, welche über Nacht zu Besuch war, die Tür. Sie sagte diesem Paar, sie mögen sich bitte an den Vermieter oder an die Immobilienmaklerin für weitere Details wenden und hat nur kurze Info´s über die Aufteilung der Räume erklärt aufgrund der Nachfrage. Mehr nicht.
Nun kommt das Gerücht auf, dass die Wohnung (ohne Einflussnahme der Immobilienmaklerin) vermietet sei an ein älteres Ehepaar.
Es ist schwer verwunderlich, dass eine Wohnung angemietet wird, ohne diese vorher besichtigt zu haben!!! Definitiv war nur eine Interessentin (alleinstehend) bei uns.
Wir gehen nun davon aus, dass die Vermieter die Immobilienmaklerin bewußt betrogen haben und sich Zugriff zu der Wohnung genommen haben in unserer Abwesenheit. Es steht Aussage gegen Aussage. Meine Schwester hat diese Leute nicht reingelassen. Die "neuen" Mieter behaupten, in der Wohnung gewesen zu sein und kennen auch mehr Details.
Der Vermieter hat einen Wohnungsschlüssel bei sich hinterlegt. Auf dem Land hat man nun das Vertrauen, was auch nicht weiter schlimm ist. Man kennt sich halt.
Wie sieht hier die Beweislage und auch eine weitere Vorgehensweise aus?! Kann ich Anzeige stellen wg. Hausfriedensbruch?
Die Immobilienmaklerin hat auch schwere Probleme mit den Vermietern und will rechtliche Schritte einleiten. Können wir uns als Nebenkläger anhängen?!

Bitte um schnelle Hilfe.
Danke
Stichwörter: zutritt + dringend + eilig + unbefugter

3 Kommentare zu „Unbefugter Zutritt!! Eilig, Dringend...”

Rano Experte!

Eine Anzeige gegen den VM würde ihm - falls die Anzeige überhaupt verfolgt würde - seine Grenzen aufzeigen, ja.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat Euch der VM vor dem Ablauf der gesetzl. Kündigungsfrist aus dem MV entlassen ... da könnte man mal ein Auge zudrücken.

Bei einer Klage ...
müsstet Ihr erst mal formulieren können, welcher Schaden EUCH entstanden ist.
Ok, es ist höchst ärgerlich, dass die Vermieter in der Wohnung waren, aber hat Euch doch keinen materiellen Schaden gebracht.

Materieller Schaden ist offensichtlich der Maklerin entstanden.
Wenn diese klagt, werdet ihr als Zeugen gehört und könnt für die Maklerin aussagen.

So long
Ralph

Katinka2 aktiver Benutzer

Hallo Ralph,
vielen Dank für deine Antwort.

NOCH wohnen wir in der Wohnung bis fast Ende des Jahres.
Kündigungsfristen sind ordnungsgemäß eingehalten worden.
Ich unterscheide schon, ob man noch in der Wohnung wohnt oder nicht. Es geht einfach um das Prinzip. Der Vermieter hat KEIN Recht, ohne Vorankündigung die Wohnung zu betreten. Ich finde es kein tolles Gefühl, wenn ich arbeiten bin und kann fast immer damit rechnen, dass evtl. die Vermieter nach Lust und Laune unsere Bude betreten. <!-- s :x --><!-- s :x -->
Die Vermieter suchen in den kleinsten Krümeln, um uns das Leben noch mal schön erschwerlich zu gestalten. Drohbriefe, wie nicht ordnungsgemäßes Lüften etc. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> wurde uns vorgeworfen. Da lach ich mal groß drüber. Der Vermieter hat nämlich rasch rasch das Bad noch fertig gestellt. Bauarbeiten während wir schon drin gewohnt haben, haben wir geduldet. Wir haben schon wie oft ein Auge zugedrückt.
Aber dass man nun in unserer Wohnung drin rumläuft empfinde ich einfach als oberster Hammer <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Also, wie schaut es mit einer Anklage aus?! Hat man Chancen oder nicht?! Wenn ja, wie? Wenn nein, warum?

Danke

hh Profi

Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs stellt man bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Das kostet auch nichts. Die Strafverfolgung und eine eventuelle Anklage erfolgt dann durch die Staatsanwaltschaft.

Ihr selbst müsst dabei keine Anklage erheben.

Aber Vorsicht: Wenn die Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind, dann macht Ihr Euch selbst strafbar wegen falscher Verdächtigung.

Wenn die Maklerin Schadenersatz haben möchte, dann muss sie diese auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen. Einer solchen Klage könnt Ihr Euch nicht anschließen.

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