Gast hat diese Frage gestellt
Staffelmiete und Mieterhöhung nach MHG
Die gleichzeitige Vereinbarung einer Staffelmiete und einer Mieterhöhungsmöglichkeit nach dem MHG ist unwirksam, so dass die Erhöhungen nach der Staffelmietvereinbarung nicht eintreten. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)