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McInnis hat diese Frage gestellt
Hallo!
Heute ist mir ein Ding passiert, bin immer noch ganz aufgeregt. hier zur Sachlage:
Ich wohne in einer Wohnanlage der Aachener Siedlungs und Wohngesellschaft. Heute hatte ich nun einen Termin mit einer Firma, die mir einen neuen Heizkörper montieren sollte. Da ich arbeiten musste, bat ich meine Freundin in der Wohnung zu verweilen, bis die Arbeit getan war. Ok, Monteure müssen öfter mal rein und raus, deshalb stand die Wohnungstür offen. Auf einmal vernahm meine Freundin lautes Gerede. Als sie nachschaute, stand ein tobendes Männlein in meinem Wohnzimmer und brüllte meine Freundin, ohne sich vorzustellen an. Er mukierte sich darüber, dass ich drei Terrarien mit Vogelspinnen dort stehen habe. Nach einigem gezeter verließ er meine Wohnung mit der Androhung einer Räumungsklage dieser Tiere. Wie es sich herausstellte ist dieser Mann der Hausverwalter der Aachener. Nun meine Frage:
das war doch Hausfriedensbrch und Eingriff in meine Privatsphäre, oder? Zweitens weiß ich, dass das halten von Vogelspinnen in sicheren Terrarien nicht verboten ist, deshalb glaube ich nicht, dass die mir diese Tiere verbieten können (Es gibt da ein Urteil von Oberlandesgericht Karlsruhe in einem ähnlichen fall). Drittens, wie soll ich mich jetzt am geschicktesten verhalten? Soll ich Anzeige erstatten, Mieterschutzbund informieren? Bin über jede Hilfe bzw. Ratschläge dankbar.

2 Kommentare zu „Unerlaubtes Eintreten”

Feffek Experte! 22.12.2008 18:06

Hallo McInnis,

Ich glaub er hat Angst vor Spinnen! * grins*

Mach erstmal gar nichts solange du noch nix von der Aachener Siedl. gehört oder was schriftliches bekommen hast. Trage erst mal entsprechende Info die für dich sprechen zusammen, z.B.

1. Was steht in deinem Mietvertrag bzgl. Tierhaltung. Ist dies erlaubt oder brauchst du die Genehmigung des Vermieters? Sofern dieses nicht mietvertraglich verankert ist und/oder nicht genehmigt ist, kann der Vermieter nicht nur den Anspruch auf Unterlassung der Tierhaltung geltend machen, sondern auch auf die Entfernung der Tiere bestehen. Gibt hierzu aber unterschiedliche Gerichtsurteile, es kommt primär darauf an, was für ein Tier gehalten wird.

2. Hinsichtlich des betreten deiner Wohnung, prüfe auch hierzu dein Mietvertrag! Generell dürfen Vermieter nach vorheriger Ankündigung deine Wohnung betreten (aber auch nur in deinem Beisein, oder du hast wen darum gebeten für dich da zu sein). Der Vermieter hat das Recht auch ohne deine Zustimmung die Wohnung zu betreten, wenn z.B. Gefahr in Verzug wäre etc. Was hier definitiv nicht gegeben ist.

Des Weiteren schau dir mal ?

http://www.mieterbund.de/pm14112007-1.html?&no_cache=1&sword_list[]=tierhaltung

?an. *grins*

Ich würde erstmal gar nichts machen und vor allem mich nicht so kurz vor dem Weihnachtsfest darüber ärgern. *smile* Lass erstmal den Vermieter aktiv werden.

Frohes Fest
Feffek

Feffek Experte! 22.12.2008 18:09

Nachtrag zu 1:

verankert=>erlaubt

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