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Der Vermieter hatte im Mietvertrag auf ausschließlich weißer Farbe bestanden und wollte dies auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die Richter entschieden aber, einem Mieter müssten gewisse Freiheiten eingeräumt werden, solange er keine extremen Farben wählt. Im Gegensatz zu Hellblau gehörten dazu Lila, Schwarz, Rot oder Grellgelb