Berthelstal 16.02.2012 09:06
1. Das ist Pippifax
2. Was ist Instalthaltung ?
Pflege oder Repareaturen
3. Kann nur im Rahmen einer sogenannten Kleinreparaturklausel durch Sie erforderlich werden.
Wenn Sie das Monieren wollen, dann unterschreiben Sie das nicht. Ob er das ändern wird, weiß ich nicht.
Erst mal reden und weitersehen.
Forseti 16.02.2012 10:02
Wenn Sie doch so belesen sind und sich und sich an dem Begriff Kalendertag statt Werktag hochziehen können, frage ich mich, warum Sie nicht einfach dort wohnen bleiben, wo Sie jetzt sind.
Ein wenig denke ich an die zukünftigen Vermieter, die vor Ihnen geschützt werden sollten.
ChrK 16.02.2012 15:36
Ob der Vermieter die fraglichen Klauseln ändert oder nicht ist mir im Prinzip egal, rechtlich gültig sind sie ohnehin nicht. Ich ziehe mich auch nicht daran hoch, das Problem ist ein anderes.
zu 1. Wenn Sie mir schon Pedanz unterstellen, nehmen wir folgendes Szenario: 1. und 2. eines Monats sind Wochenende und meine Mietzahlung kommt deshalb bankbedingt nicht am 3., sondern am 4. beim Vermieter an. Nun wäre er berechtigt (im Falle von Werktagen ist er das ja), mich beim ersten Mal abzumahnen und beim zweiten Mal außerordentlich zu kündigen. Und das ist kein Pippifax, sondern verdammt viel Ärger. Ich könnte dem natürlich widersprechen und würde vor jedem Gericht Recht bekommen, hätte aber unnötige Scherereien.
zu 2. Instandhaltung betrifft, wie der Name schon sagt, alles was nötig ist, damit der Ursprungszustand erhalten bleibt, ergo auch Reparaturen.
zu 3. So habe ich es auch verstanden, ja.
Wieso Sie Vermieter vor mir schützen wollen, weil ich darüber nachdenke, vorher auf rechtlich unwirksame Klauseln hinzuweisen, statt, wenn irgendwann der Herd kaputtgeht, mit Mahnung und Zivilklage zu kommen, ist mir absolut schleierhaft.
ChrK 16.02.2012 15:42
Ich muss mich entschuldigen, ich habe die Antwort jetzt nicht differenziert, der untere Teil gilt Forseti, der Rest vorwiegend Berthelstal.