Berthelstal 06.10.2010 16:00
Um eine halbwegs richtige Antwort zu geben, fehlen hier leider relevante Angaben.
Nur soviel: Wenn die Garage nicht Bestandteil des Wohungsmietvertrages ist, können Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In der Regel 4 Wochen.
Ist das nicht der Fall gilt das Wohnrecht mit all seinen Tücken.
Critical 06.10.2010 16:55
Was werden den noch für info´s benötigt?
Bladder 06.10.2010 18:25
Eine Vermieterkündigung muss immer eine gesetzeskonforme Begründung beinhalten.
Mit welcher Begründung haben Sie denn gekündigt?
Grundlagen sind die §§ 543 und 573 BGB.
Und irgendwelche Mietobjekte einfach "streichen" geht natürlich überhaupt nicht!
Sonst schließe ich mich der Meinung Berthelstal an.