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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne bei meinem Freund und seinen Eltern mit im Haus. Wir wohnen im Keller. Jetzt wollten sie, dass ich einen Mietvertrag unterschreibe.... Da ich aber nicht so ein gutes Verhältnis zu Ihnen habe, bin ich da etwas skeptisch. Denn wenn die Bezeihung einmal auseinander gehen sollte, dann möchte ich sofort ausziehen können und auch an keine Streich-, Bodenaustauschpflichten, etc. gebunden sein.
Ich muss das jetzt alles nicht machen, da ich ja die Freundin von ihrem Sohn bin und wir uns im Moment verstehen. Aber wenn das mal nicht mehr ist, dann bin ich rechtlich an den Mietvertrag gebunden....
Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?
Um es beim Finanzamt ansetzen zu können, muss ein schriftlicher Mietvertrag vorliegen, wurde mir gesagt. Kann ich die jeweiligen Paragraphen streichen bzw. in den Bemerkungen als ungültig erklären?
So dass letzlich nur etwas über die Vertragspartner und den Mietbetrag drinsteht? Stehen diese zusätzlichen Vereinbarungen dann über den gesetzlichen "AGBs"?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!!!
Gruß
Dany

2 Kommentare zu „Änderungen bzw. Streichen von Paragraphen im Mietvertrag?”

Gast Experte!

Um eine Wohnung beim Finanzamt absetzen zu können, würde auch ein Mietvertrag mit dem Sohn ausreichen. Normalerweise machen Eltern das auch. Wer dort mit ein- und auszieht, ist daher für beide Parteien nicht so relevant.
Es geht also primär darum, ob die Eltern Ihres Freundes mit Ihnen allein (Für Sie nicht empfehlenswert!) oder mit Ihrem Freund zusammen den Mietvertrag schließen wollen.
Würde der Mietvertrag mit Ihnen allein geschlossen werden, so stünden Sie für alle Verpflichtungen, die in dem Vertrag stehen, alleine da.
Ihr Freund könnte also alle Kosten auf Sie abwälzen.
Die beste Möglichkeit wäre also, dass ein Mietvertrag mit dem Sohn allein gemacht wird oder mit beiden. Bei Mietvertrag nur mit dem Sohn, wäre es aber selbstverständlich, wenn Sie sich an den Nebenkosten beteiligen.
Wird ein Mietvertrag mit beiden geschlossen, so müssen Sie auch ordentlich kündigen, wenn die Beziehung auch einmal auseinander geht.
Nur so kämen Sie aus dem Vertrag wieder raus.
Für Pflichten wie Teppichboden müssen Sie später keinesfalls aufkommen, wenn sich dieser schon vorher in der Wohnung befand. Das ist dann Eigentum des Vermieters.

Susanne Experte!

Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen....


Es geht also primär darum, ob die Eltern Ihres Freundes mit Ihnen allein (Für Sie nicht empfehlenswert!) oder mit Ihrem Freund zusammen den Mietvertrag schließen wollen.
[/quote:60beb]
Es wäre aber ganz besonders empfehlenswert, wenn der Vertrag nur mit der Fragestellerin läuft- ist die Beziehung beendet, muss der "Sohn" die Wohnung verlassen, weil sie alleinige Hauptmieterin ist! Natürlich trägt sie dann auch die Verpflichtungen, das wäre aber bei jeder anderen Wohnung so.

Die beste Möglichkeit wäre also, dass ein Mietvertrag mit dem Sohn allein gemacht wird oder mit beiden. Bei Mietvertrag nur mit dem Sohn, wäre es aber selbstverständlich, wenn Sie sich an den Nebenkosten beteiligen.
Wird ein Mietvertrag mit beiden geschlossen, so müssen Sie auch ordentlich kündigen, wenn die Beziehung auch einmal auseinander geht.
Nur so kämen Sie aus dem Vertrag wieder raus. [/quote:60beb]
Nur wenn der Mietvertrag auf den Sohn allein läuft kommt sie da ohne weiteres raus. Wenn der Mietvertrag auf beide läuft, muss er auch von beiden gekündigt werden!!!

Hallo Dany,
Du hast geschrieben, die Wohnung wäre im Keller. Handelt es sich um einen ausgebauten Keller oder um eine sog. Einliegerwohnung? Möglicherweise ist bei einem Keller die Deckenhöhe gar nicht ausreichend, um darüber einen Wohnraummietvertrag abschliessen zu können. Erkundige Dich beim Bauamt Deiner Stadt/Kreis, welche Höhe hier vorgeschrieben ist! Soll der Mietvertrag nur mit Dir abgeschlossen werden? Da steckt meiner Meinung nach etwas anderes dahinter!

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