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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,
ich und meine Frau haben ein kleines Geruchsproblem in unserer Wohnung.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien und 3 Etagen. Auf jeder Etage befinden sich zwei Wohnungen. Meine Frau und ich Wohnen in der mittleren Etage. Der Mieter unter uns ist schon seit längerem verletzt und weigert sich ins Krankenhaus zu gehen. Selbst den Arzt schickt er dauernd weg, wenn er vom Hausmeister gerufen wird. Da dieser Nachbar sich nun auch nicht mehr bewegen kann, geht dieser auch nicht mehr auf die Toilette und uriniert und kotet die ganze Wohnung voll. Wie es nun bei uns in der Wohnung riecht, könnt ihr euch mit sicherheit nun vorstellen geschweige denn vom Treppenhaus. Doch damit ist es leider noch nicht getan. Dieser entsätzliche Geruch lockt natürlich sämtliche Fliegen (und anderes Ungeziefer, welches wir allerdings nch nicht in unserer Wohnung gefunden haben) an, so dass wir auch noch eine Fliegeninvasion in unserer Wohnung haben.
Nun meine Fragen:
1. In welcher Höhe kann ich eine Mietminderung verlangen???
2. Geht dies auch Rückwirkend? Wenn ja wie lange? Denn der Gestank dauert schon etwas länger, wogegen die Vermieterfirma nichts macht.
3. Gibt es darüber Gerichtsurteile?
Stichwörter: urin + hilfe + kotgestank

2 Kommentare zu „Hilfe !!!! Urin und Kotgestank”

Gast Experte!

Erstmal würde ich nicht "ganz so egoistisch" sein:

Ihr solltet auf JEDEN FALL die örtlichen Behörden informieren. Letztendlich
scheint der gute Mann für sich selbst und andere eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen. Im Regelfall wird das Ordnungsamt wenn es tatsächlich so schlimm ist wie beschrieben, den Mann entmündigen und die Wohnung räumen lassen.

Mietminderung wegen Geruchbelästigung sollte auch kein Problem darstellen.
Nur gelten hierbei die gängigen Regeln (schriftliche Vorwarnung etc.)

Aber die einfachste Lösung wäre die Behörden die ganze Sache übernehmen zu lassen (es sei denn ihr habt das schon versucht - habt es hier aber nicht geschildert...)

Gast Experte!

Hallo!
Ich bin vor fünf Monaten mit meinem damaligen Freund in meine jetzige Wohnung gezogen. Er stand auch mit im Mietvertrag.
Die Kosten der gesammten Miete habe ich übernommen und von meinem Konto überwiesen. leider erfolgte nach drei Monaten eine Trennung und der Vermieter schrieb einen neuen Mietvertrag, den ich alleine unterzeichnete. Nach einer Woche zog jedoch mein Freund wieder ein und es war uns zu peinlich den Vermieter wieder darauf anzusprechen und beließen den Mietvertrag alleine auf meinem Namen. Nun ist er schon wieder ausgezogen und ich habe die Nase voll und möchte ausziehen in eine kleinere Wohnung. Auch die Kaution habe alleine ich aus meiner Tasche bezahlt.
Leider ist auch meine momentane lebenssituation durch Kündigung meiner Arbeitsstelle in einen "nicht Miete zahlen könnenden" Zustand geraten.

Frage 1: Habe ich nun die Möglichkeit die ausstehende Miete von meinem Ex Freund erstattet zu bekommen, da ich nachweislich generell, auch in seiner Kündigungsfrist die volle Miete weiter gezahlt habe?

2.Frage: Aufgrund der ausstehenden Miete will mein Vermieter nun eine Wohnungsbesichtigung durchführen-hat er das Rech dazu unter Angaben diesen Grundes??

Frage 3: kann ich aufgrund der Umstände irgendwie vorher aus dem Mietvertrag "austreten"?

Frage 4: Die Frau meines Vermieters verlangt die schnellstmögliche Zahlung (für mich völlig verständlich) und droht alleine mir mit einen Anwalt ,obwohl mein Ex nicht einen Cent der Miete mal irgendwann bezahlt hat. Hat er(mein Ex-Freund) nicht auch im Nachhinein nun eine Nachzahlung zurfolge zu leisten, welche man mit meiner nun ausstehenden Miete verrechnen kann?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte, denn ich war noch nie in einer solchen Situation und möchte auch schnellstmöglich wieder heraus kommen, da ich wirklich nicht mehr schlafen kann. Alles wird auf meine Haut abgewälzt und mein Ex lacht sich ins Fäustchen, da muss es doch etwas geben, was auch mich unterstützt, oder? Alle Mieter dieses Hauses können ausnahmslos bezeugen, dass er bis vor kurzem noch bei mir gewohnt hat, obwohl er nicht mehr im Mietvertrag stand.

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