Mieter
Hallo,
Der Unterschied ist hinzunehmen, sofern die Abrechnung keine Fehler enthält. In ungedämmten Dachgeschossen ist der Verbrauch naturgemäß sehr viel höher als in den anderen Etagen. Eine Regelung, wonach man bei stark überdurchschnittlichen Heizkosten eine Rückerstattung erhält, gibt es nicht.
fin
Bitte auch mal daran denken, dass die Höhe der Heizkosten mit einem nicht kleinen Teil an den Heizölpreisen liegen und nicht nur an ungedämmten Dachwohnungen, defekten Heizkörpern, undichten Fenstern und was sonst noch alles das Mieter gerne als Grund angeben.
Die Heizölpreise sind nun einmal in den letzten 2 jahren explodiert und jeder muß dafür letztendlich tiefer in die Tasche greifen.