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Balkon - Glasverkleidung darf "verbastet" werden
Ist der Balkon einer Wohnung gegenüber einem Hochhaus mit Glasplatten ausgestattet, so hat der Mieter das Recht, bis zur Höhe der Balkonbrüstung eine Bastverkleidung anzubringen, um seine Privat- und Intimsphäre zu schützen.
(Amtsgericht Köln, 212C124/9