fin
Wenn der Mietvertrag von beiden Vertragspartnern, Mieter und Vermieter unterzeichnet wurde, so verliert er seine Gültigkeit nicht. Erst bei Kündigung durch einen Vertragspartner.
Rano
Wenn Dir dadurch deutliche Nachteile entstanden sind, ist der VM schadensersatzpflichtig.
Du könntest den MV aufgrund der Umstände fristlos kündigen - der VM nicht.
Gruß
Ralph