Berthelstal 07.06.2011 11:41
Keine Aufregung!
Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung Ihnen bis spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zuzustellen.
Der 1. Vermieter
Wenn der Abrechnungszeitraum am 31.12. 2010 endet, darf er sich bis 31.12.2011 Zeitlassen. Da hat Ihre Vermieter 100% Recht.
Ob Ihnen der 2. Vermieter eine Rechnung schickt hängt davon ab, für welchen Zeitraum Ihnen der 1. die Kosten berechnet hat.
Bladder 07.06.2011 15:51
Durch den Vermieterwechsel in 2010 ist der neue Vermieter für die gesamte Abrechnung 2010 zuständig.
Die Vorauszahlungen der Mieter hätte der Verkäufer an den Erwerber auszahlen müssen.