Gast hat diese Frage gestellt
Kündigung wegen Fehlverhalten der Mitbewohner
Richtet das Kind eines Mieters im Haus Schäden an (hier: Minderjähriger bricht Vermieterkeller auf, stiehlt Werkzeug und zapft Stromleitung im Keller an), rechtfertigt das keine fristlose Kündigung, weil nicht das Kind, sondern die Eltern Mietpartei sind, selbst nicht den Schaden angerichtet haben und somit auch nicht den Mietvertrag schuldhaft verletzt haben. (KG Berlin, Az. Re-Miet 10611/99, aus: NZM 2000, S. 905)
Stört der Ehemann der Mieterin ständig den Hausfrieden, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn die Mieterin nichts gegen die Störungen durch ihren Ehemann unternimmt. (AG Brandenburg/Havel, Az. 32 C 169/00, aus: GE 16/01, S. 1134)