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Ailenroc hat diese Frage gestellt
Meine Tochter ist vor 6 Monaten in eine WG eingezogen. Ihr Zimmer hat einen sehr schönen Boden aus Holz. Beim Einzug und aufbauen der Möbel kam eine Mitbewohnerin angelaufen und hat uns sofort Gleiter für die Möbel gegeben, da der Boden so empfindlich sei. Daraufhin haben meine Tochter und ich den Boden genauer angeschaut und festgestellt, dass bereits mehrere Kratzer (nicht von uns) vorhanden waren.
Wir haben die Gleiter unter alle Möbel gepackt und gut. Jetzt beim Auszug aus der WG wollen Sie die Kaution von 300€ behalten, da meine Tochter diese Kratzer versucht haben soll. Ein Gleiter von einem Stuhl ist abgegangen worauf dort wo der Stuhl stand tatsächlich ein Kratzer vorhanden ist.
Was sollen wir tun?
Stichwörter: im + schaeden + vom + vormieter-kratzer + holzboden

2 Kommentare zu „Kratzer im Holzboden”

Filaa 31.03.2009 16:31

Hallo,

es ist immer Sache des Mieters, für die von ihm verursachten Schäden zu haften. Und wenn deine Tochter beim Einzug die Kratzer nicht im Übernahmeprotokoll festgehalten hat, dann ist das Recht prinzipiell nicht auf ihrer Seite.
Andererseits handelt es sich um einen Boden, der betreten werden darf und somit auch einer natürlichen Abnutzung unterliegt. Einfach so mal dir ganze Kaution einzubehalten ist nicht die feine Art.
Wie schlimm usw. die Beschädigung ist und inwiefern es eben natürliche Gebrauchsspuren sind, die eben vorkommen, solltet ihr im Streitfall beim Mieterbund vor Ort abklären lassen.
Viele Grüße

Filaa

Ailenroc 31.03.2009 18:59

Hallo Filaa
Leider gibt es vom Einzug kein Übergabeprotokoll. Im Nachhinein natürlich sehr schade. Aber zum Mieterbund zu gehen ist eine gute Idee. Ich hoffe ja immer noch, dass die Dame sich auf einen Vergleich einlässt.
Danke
Ailenroc

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