M.Raida 08.12.2009 22:08
Der Untermietvertrag ist ein echter Mietvertrag mit dem einzigen Unterschied, daß der Mietvertrag nicht mit dem Hauptvermieter zustande kommt, sondern mit dem Mieter der Wohnung. Der Hauptmieter hat also im Verhältnis zum Untermieter die gleichen Rechte und Pflichten wie der übliche Vermieter. Meiner Meinung nach muss sie bei einer Kündigunsfrist von zwei Monaten, wenn die Kündigung im Dezember abgegeben wurde die Miete für die beiden Monate bezahlen. Sie ist einen Mietvertrag eingegangen und hat sich auch an diesen zu halten. Das ist aber, das was ich weiß. Villt. gibt es noch jemanden, der dir noch ein wenig mehr helfen kann.
LG
Berthelstal 09.12.2009 09:01
Ausführlich dazu folgender Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm
Die in Ihrem Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Monaten ist nichtig.
Da Sie aber ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (Dezember, Januar, Februar) eingeräumt haben, haben Sie das ausgebügelt. Ihre Untermieterin hat sich aber ebenfalls an die 3-monatige Kündigungsfrist zu halten und somit bis Ende Februar ihre Miete zu entrichten.
Bei der Nutzung eines möbilierten Zimmer gibt es allerdings abweichende Regelungen.
celysha 09.12.2009 19:51
Vielen Dank für ihre schnellen Antworten!