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thehomer hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Vermieter berechnet uns in den Nebenkosten die Kontoführungsgebühren für das Hauskonto sowie einen Beitrag für den Siedlerbund (bekommt dadurch Heizöl günstiger). Ist das zulässig oder sind das Verwaltungskosten, die er nicht auf die Nebenkosten umlegen kann?
Danke für die Info und schöne Grüße

4 Kommentare zu „Sind Kontoführungsgebühren Nebenkosten?”

edy Experte! 26.02.2010 10:52

edy Experte! 26.02.2010 11:00

Hallo,

http://www.baumarkt.de/nxs/1228///baumarkt/alt/Keine-umlagefaehigen-Betriebskosten
Wäre abzuschätzen ob die Ersparniss
durch billigeres Öl evtl.günstiger ist edy

Berthelstal Experte! 26.02.2010 13:12

Kontoführungsgebühren sind Verwaltungskosten und gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Das gleiche gilt für Beiträge zu Vereinen. Inwieweit die Mitgliedschaft zu besseren Konditionen führt, ist zweifelhaft.
Maßgebend und verbindlich ist die Betriebskostenverordnung.

thehomer 27.02.2010 20:16

vielen Dank für Eure superschnellen Antworten ;-)

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