edy 26.02.2010 10:52
Hallo thehomer,
hier ein Link:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Kontofuehrungsgebuehren.htm
lg
edy
edy 26.02.2010 11:00
Hallo,
http://www.baumarkt.de/nxs/1228///baumarkt/alt/Keine-umlagefaehigen-Betriebskosten
Wäre abzuschätzen ob die Ersparniss
durch billigeres Öl evtl.günstiger ist edy
Berthelstal 26.02.2010 13:12
Kontoführungsgebühren sind Verwaltungskosten und gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Das gleiche gilt für Beiträge zu Vereinen. Inwieweit die Mitgliedschaft zu besseren Konditionen führt, ist zweifelhaft.
Maßgebend und verbindlich ist die Betriebskostenverordnung.
thehomer 27.02.2010 20:16
vielen Dank für Eure superschnellen Antworten