Asgaard
Ok ihr könnt es vergessen.
Habe die Info´s bereits im Internet gefunden.
Gast
Hallo Asgaard,
mich interessiert auch die Frage nach der Zwischenablesegebühr, könntest Du posten wo Du die Infos gefunden hast?
Danke!
Asgaard
Kosten der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler
Lt. Mietvertrag ist die Kostentragungspflicht für die Zwischenablesung vereinbart. Dies ist auch zulässig. Zwar ist umstritten, ob beim Auszug des Mieters während der Verbrauchsperiode die Kosten der Zwischenablesung von dem ausziehenden Mieter, vom ausziehenden und neuen Mieter anteilig, von allen Mietern oder vom Vermieter zu tragen sind. Nach Auffassung des Gerichts zählen die Kosten der Zwischenablesung zu denen der Verbrauchserfassung nach §7 Abs. 2 HeizkostenV. Da sie nutzerbezogen ermittelt werden können, sind sie grundsätzlich vom ausziehenden Mieter zu tragen.
(AG Schopfheim, Urteil vom 18.08.1999 - C 85/99)
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