Tomraid
Hallo Michael,
nun der eigentümer kann immer seine Sachen aus der Wohnung herausklagen, wenn er auch der Besitzer dieser Sache ist.
Doch hier ist die Frage wie beweist er denn diese Sache? Kann er das überhaupt?
Wenn nicht sind das eure Sachen, weil dieses im MV nicht festgehalten wurde..oder Übergabeprotokoll.
Aber hat der nur eine Quittung oder Rechnung über diese Sache, müsst ihr die Möbel herausgeben.
Dieses scheint eine Gewissensfrage zu sein und hängt vom Sachverhalt der Rechnungen ab.
Was ist denn, wenn ihr sagt das da keine Möbel mehr waren bei der Anmietung? Und diese Sachen in der Wohnung eure selbst angeschafften Sachen sind?
Viel Glück.
MfG