Gast
Hi,
was meinst du mit "außerordentlich gekündigt", ohne 3 Monate Kündigungsfrist oder hattest du einen Zeitmietvertrag ?
Auf jedenfall sieht es ohnen schriftliche Bestätigung des Vermieters (das er mit der Kündigung einverstanden ist) schlecht aus, da es erst mal bewiesen werden muß <!-- s --><!-- s -->
Die Probleme sind natürlich schon heftig (kein Schlüssel usw.), aber der Vermieter wird wohl im Recht sein, da du erst dem Vermieter eine Frist (schriftlich) setzen mußt (z.b. herausgabe Schlüssel), passiert in der Frist nichts, kannst du weitere Schritte einleiten.
Mit der Fristlosen kündigung wirst du wohl nicht durchkommen, am besten schriftlich (wenn kein Zeitvertrag besteht) mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen und die Miete zahlen !!! Würde aber auf die herausgabe der Kontoverbindung bestehen, da es sonst probl. mit dem Nachweisen der Zahlung geben kann (VErmieter: " die Unterschrift auf der Quittung ist nicht meine...) hab ich schon mal erlebt.
gruß
Gast
Danke erstmal für die Antwort.
Das Gute an der ganzen Sache ist, er hat es unter Zeugen bestätigt. Ich mache alles nur noch mit Zeugenbestätigung.
Weiterhin hat er meine Privatsphäre so dermassen verletzt (das kann ich beweisen), er hat nämlich unter anderem mein Zimmer betreten usw...
Die Kontoverbindung rückt er nicht raus, darauf werden wir ihn festnageln.
Der Antwortbrief ist geschrieben, ich denke, damit hat sich die Sache erledigt, hoffe ich....
Gruß
p.S.: Ich hatte einen Dauermietvertrag. Und wir haben ihn nicht nur einmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Privatsphäre nicht ausreichend geschützt ist...