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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

zur Situation:

Ich habe einen Mietvertrag zum 01.04.2002 abgeschlossen. Dort wurde eine Staffelmiete wie folgt vereinbart.

Anfangsmiete: 367,- €
1. Erhöhung zum 01.04.2003: 403,- €
2. Erhöhung zum 01.04.2004: 439,- €
3. Erhöhung zum 01.04.2005: 485,- €

Soweit so gut. Die erste Erhöhung hat mein Vermieter in Anspruch genommen. Für die 2. und 3. Erhöhung habe ich jeweils ein Schreiben mit folgendem Wortlaut bekommen:

Betreff: Aussetzung der Staffelmieterhöhung gem. Mietvertrag[/quote:a9d3b]

Im Text steht:

Gemäß Ihrem Mietvertrag erhöht sich ab dem 01.04.2005 Ihre monatliche Nettomiete auf 485,- €.

Wir können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass die Eigentümer auf die vertraglich vereinbarte Mieterhöhung für 12 Monate verzichten, d.h. bis zum 31.03.2006 verbleibt es bei der derzeitigen monatlichen Nettomiete von 403,- €.[/quote:a9d3b]

Alles soweit noch i. O. Für den Zeitraum vom 01.04.2006 - 31.03.2007 (also der Zeitraum nach der Staffelmiete) habe ich weiterhin 403,- € Miete bezahlt. Ich habe auch kein weieteres Schreiben vom Vermieter bekommen, bezüglich irgeindeiner weiteren "Aussetzung".

Jetzt das Problem.

Zum 01.01.2007 hat sich nun der Eigentümer geändert des Mietobjekts geändert. Und wie es kommen musste, gibt es nach 5 problemlosen Jahren direkt die ersten Schwierigkeiten. Seit dem 01.04.2007 fordert jetzt der neue Vermieter eine Miete in Höhe von 485,- €. Auf Nachfrage warum das so sei, antwortete er, dass das so im Mietvertrag mit der Staffelmiete vereinbart wurde.
Also die Miete, die eigentlich bei der letzten Staffelmieterhöhung fällig geworden wäre, aber ja vom ex-Vermieter drauf Verzichtet wurde.

Jetzt meine Frage, ist das so Rechtens?? Darf der neue Vermieter jetzt nachträglich die ausgesetzte Staffelmiete in Anspruch nehmen?


Wenn ich das hier richtig lese (Seite 17), ist die Staffelmiete auf den vereinbarten Zeitraum beschränkt (also in meinem Fall bis zum 31.03.2006) und danach gilt die sogeannte Vergleichsmiete?

http://www.bmj.bund.de/media/archive/215.pdf[/url:a9d3b]

Somit dürfte der neue Vermieter die Miete also gar nicht zum 01.04.2007 automatisch und ohne mich darüber zu informieren erhöhen?

Inzwischen gibt es eine Mahnung, da ich noch die alte und meines Erachtens richtige Miete von 403,- € überweise.

Vielen Dank für Eure Antworten
Daniel
Stichwörter: frage + staffelmiete

1 Kommentar zu „Frage zur Staffelmiete”

Immobilienwirt Experte!

Hallo,

Grundstätzlich ist bei Vertragsschluss zu entscheiden, welche Art der Mieterhöhung man vereinbart. Eine "zweigleisige Mieterhöhung" von Staffelmiete und Indexmieter oder sogar anschließender normaler Mieterhöhung gibt es nicht.

Ist also die Staffelmiete vereinbart, gilt diese auch zeitlich unbeschränkt auf die Laufzeit des Mietverhältnisses. Die Darlegung <!-- m --> http://www.bmj.bund.de/media/archive/215.pdf">http://www.bmj.bund.de/media/archive/215.pdf <!-- m --> ist nicht ganz richtig.

In deinem Fall hast du nur die Aussetzung bis 31.03.2006 somit wären ab dem 01.04.2006 485,- € fällig gewesen. das du nicht gezahlt hast spielt nur eine kleine Nebenrolle, da noch keine Verjährung eingtreten ist.

Ich würde versuchen mit deinem neuen Vermieter über die zurückliegenden Miete aus 2006 zu verhandeln da keine Mahnung erfolgte. Jedoch rate ich dir ab dem Zeitpunkt der Mitteilung deinen neuen Vermieters die neue Miete zu zahlen.

Ein weiteres Schreiben musst du als Mieter auch nicht bekommen, da die Staffeln im Mietvertrag vereinbart wurden und die Mitteilung der Aussetzung schriftlich erfolgte. Einige Vermieter machen das bei einer guten Verwaltungsqualität und informieren den Mieter nochmal darüber.

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