Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nachbarrecht: Die Nachbarn einer Kindertagesstätte können es nicht verhindern, dass ein zur Tagesstätte gehörender Garten in eine Außenspielfläche umgewandelt wird. Der Lärm von (hier: maximal 70) Kindern muss als "unvermeidbare Lebensäußerung" hingenommen werden. (Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 1207/03). <br />
<br />
<br />
Tierhaltung: Werden Mieter regelmäßig durch die Katze eines Nachbarn belästigt, die sich ständig auf deren Terrasse aufhält und in die Wohnung eindringt, so muss der Vermieter - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - für Abhilfe sorgen. Das gilt auch dann, wenn die Katze von einem in der Wohnung gehaltenen Vogel angelockt wurde. (Amtsgericht Eckernförde, 6 C 322/00) <br />
<br />
<br />
Mietrecht: Ein (hier: gewerblicher) Vermieter muss sich nicht darauf einlassen, einem Mieter die Untervermietung der Räume zu gestatten, wenn der Mieter noch keinen Interessenten namentlich benennen kann und allenfalls die "Suche" nach einem Untermieter ankündigt, der in den Räumen "irgendein öffentlich-rechtlich zulässiges Gewerbe" betreiben will. (OLG Celle, 2 W 16/03). <br />
<br />
<br />
Verwaltungsrecht: Den Kommunen ist es nicht erlaubt, für Wohnungen (hier: eine Zweitwohnung) eine Mindestbezugsmenge für Wasser zu berechnen, wenn der Verbrauch erheblich geringer ist (hier: nur sechs statt der "mindestens" 30 Kubikmeter). Damit wird gegen das "kommunalabgabenrechtliche Äquivalenzprinzip" verstoßen. (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 9 A 4440/01). <br />
<br />
<br />
Mietrecht: Ein Vermieter darf von einem ausziehenden Mieter nicht die Entfernung von Bodenfliesen verlangen, wenn im Wohnungsabnahmeprotokoll nichts davon vermerkt ist. Ist die Niederschrift unvollständig oder gibt es nur mündliche Absprachen über die Beseitigung von Mängeln, so geht das zu Lasten des Vermieters. (Kammergericht Berlin, 8 U 371/01). <br />
<br />
<br />
Mietrecht: Einem Vermieter ist es nicht erlaubt, einen Verteilerschlüssel für die Abrechnung von Nebenkosten rückwirkend zu ändern. Ist im Mietvertrag die Möglichkeit der Änderung des Verteilers vorgesehen, so kann das nur für die Zukunft gelten. Der Mieter muss sich im Vorfeld darauf einstellen können. (OLG Frankfurt/Main, 7 U 50/02). <br />
<br />
<br />
Eigentumswohnung: Der Mieter einer Eigentumswohnung braucht eine Nebenkostenabrechnung nicht anzuerkennen, wenn der Eigentümer lediglich seine Abrechnung, die er vom Hausverwalter erhalten hat, an den Mieter weiterleitet. In einer solchen Abrechnung tauchen Positionen auf, die ein Mieter nicht zu bezahlen braucht (Amtsgericht München, 411 C 8539/01. <br />
<br />
<br />
Nachbarrecht: Ein Hausbesitzer kann von seinem Nachbarn keine Abhilfe verlangen, wenn von Bäumen auf dessen Grundstück, deren Äste in einer Höhe von mehr als sechs Metern über seinen Grund und Boden ragen, das Laub herabfällt. Das gilt erst recht, wenn auch von weiter entfernt stehenden Bäumen Blätter in den Garten geweht werden. (Amtsgericht Norden, 5 C 884/01) <br />
<br />
<br />
Wohnungsübergabeprotokoll: Unterschreiben sowohl Mieter als auch Vermieter nach dem Auszug aus der Wohnung das Übergabeprotokoll und wird darin der ordnungsgemäße Zustand der Mietsache bestätigt, so kann der Vermieter anschließend keine anteiligen Renovierungskosten mehr verlangen. Mit der Unterschrift wurden gewollt "klare und endgültige Verhältnisse" geschaffen (Amtsgericht Lörrach, 4 C 382/03). bü<br />
Quelle:Welt.de<br />
<br />
<br />
<br />
Stichwörter: urteile

0 Kommentare zu „Urteile !”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.