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Rakic1981 hat diese Frage gestellt
Durch das starke unwetter ist uns der >Keller bis ins knie überlauffen mit Wasser :-( Sämtliche hab und Gut ist durch das Wasser zerstört Gefrierschrank usw..

Da wir 6 Mietparteien sind und im Haus keinen Rückstauventil haben Haftet doch der Vermieter für die Schäden ebnso die Schäden des Mieters ?

Meine frage ist Haftet der Vermieter für solche Schäden ? Wenn der vermieter sich nicht einigt auf den Schadensersatz kann mann doch Zivil verklagen oder ?

Es war Pflicht und ist ein mangel der Mietsache das Rücksstauschutz nicht eingebaut wurde ?

Hausratversicherung bezahlt nicht da ich keine Elementaschäden abgeschlossen habe . Wird die Haftpflichtversicherung des Vermieters zahlen ?

Bitte um euere Tipps :-)

1 Kommentar zu „Uwetter und rückstau Keller Überflutet haftet der Vermieter ? ”

AMAyer Experte! 06.07.2009 08:02

Sie sollten unverzüglich eine Liste anfertigen, in welcher sämtliche beschädigten Gegenstände aufgeführt sind. Ermitteln Sie die Preise der einzelnen Sachen, was kosten diese heute. Runden Sie auf!

Lege Sie diese Liste mit den Preisen dann dem fahrlässig handeltem Vermieter vor und fordern Sie den Kerl auf, den Schaden unverzüglich zu begleichen.

AM

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