AMAyer 06.07.2009 08:02
Sie sollten unverzüglich eine Liste anfertigen, in welcher sämtliche beschädigten Gegenstände aufgeführt sind. Ermitteln Sie die Preise der einzelnen Sachen, was kosten diese heute. Runden Sie auf!
Lege Sie diese Liste mit den Preisen dann dem fahrlässig handeltem Vermieter vor und fordern Sie den Kerl auf, den Schaden unverzüglich zu begleichen.
AM