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Mangelnder Schallschutz bei gemieteter Gaststätte
Der Mieter von zum Betrieb einer Gaststätte angemieteten Räumen kann den Mietzins bis auf null mindern, wenn die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis wegen der Nichteinhaltung der Schallschutzbestimmungen versagt wird.
Urteil des KG Berlin vom 07.10.2002
8 U 139/01
MDR 2003, 622