Susanne
Der Vermieter hat treuhänderisch mit den Vorauszahlungen der Mieter umzugehen-was er da gemacht hat ist schlicht und Einfach Unterschlagung. Stellt man Strafanzeige, wird das Verfahren i.d.R. schnell eingestellt und man erreicht nichts. Mehr erreicht man mit einer Klage, daher sollten sich die Mieter auf einen Fachanwalt einigen und gemeinsam eine Klage anstrengen.
Rano
Vorab den VM über den -zwar zukünftigen, aber bereits jetzt feststehenden - Mangel schriftlich (Einschreiben) informieren und dessen Beseitigung mit Frist bis zum 31.01.2007 verlangen!!!
Andernfalls würde vom Recht auf Selbstvornahme gebrauch oder Mietminderung geltend gemacht.
Mit dem Versorger klären, ob er den Versorgungsvertrag (evtl. mit Euch als Mieter (-gemeinschaft)) bei Geldeingang fortsetzen würde.
Falls ja und reagiert der VM nicht: Die Miete ab 1.2. um den Betrag des Wärmeanteils ( +20%) mindern .. und HK-Vorauszahlungen einstellen.
Letzteres hat zwar keine gesetzliche Grundlage, aber er wird kaum Erfolg haben, sollte er die Vorausz. einklagen wollen.
Somit helft ihr einem Mangel ab, den der VM zu verantworten hat und den er beseitigen müßte. D.h. übernimmt er seinen Part wieder, könnt ihr dem nicht widersprechen.
Ist der Versorger nicht bereit dazu, dem VM den Mangel am 1.2. erneut melden und die Miete kürzen. Für den Umfang der Mietkürzung gibt es immer Spielraum, einen guten Anhalt geben die Tabellen die auch hier zu finden ist.
<!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/lhtopic,29939,0,0,asc, http://www.mietrecht-forum.com/lhtopic, ... ,asc,.html <!-- m -->
Beispiel daraus:
Heizungsausfall während der Wintermonate 50% Mietminderung (LG Bonn Az.: 6 S 396/81)
Diese Minderung sollte sogar reichen, die Wohnung mit Heizlüftern zu beheizen. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph