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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

hier kurze Fakten zu der Geschichte, die sich bei mir hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen abgespielt hat. Ist interessant, leider bin ich (noch) nicht im Mieterbund oder in einer Rechtsschutzversicherung, denn dann wäre ich schon beim Anwalt.

- Habe am 28.9.2001 Betriebskostenabrechnungen für 1998, 1999 und 2000 bekommen. Die Verzögerung ist schon bemerkenswert. Bei allen Abrechnungen wurde ein Guthaben ausgewiesen und ich habe Geld erstattet bekommen (rund DM 800,- in der Summe).

- Ich habe die Wohnung per 30.9.2002 gekündigt.

- Per 1.10.2002 wurde die Treppenhausreinigung erstmals von einer prof. Firma durchgeführt. Die Umlage wurde entsprechend erhöht, aber das betraf mich ja nicht mehr.....

- Danach habe ich bei der Verwalterin die ausstehenden NK-Abrechnungen (2001 und ant. 2002) angefragt, weil ich mir natürlich ein Guthaben erhoffte.

- Im Dezember letzten Jahres bekomme ich EINE NK-Abrechnung für das anteilige Jahr 2002 mit einer Nachzahlung von rund 100,- Euro!!!

- Mein Nachfragen hinsichtlich der Abrechnung für 2001 (ich habe in 2001 rund 850,- Euro NK gezahlt) sagte mir die dumme Tante, daß die zugrunde liegenden Belege von der Steuerfirma des Eigentümers nicht herausgegeben wurden. Da lief dann wohl eine Klage. Zumindest sagte sie mir, das die Frist für die NK Abrechnung 2001 VERJÄHRT sei. Ein Jahr im völligen dunkeln!!!

- In der anteiligen Abrechung für 2002 werden als Gesamtkosten des Hauses rund 8000 Euro ausgewiesen. Auf der letzten mir vorliegenden Abrechnung von 2000 sind dies noch rund 8800 DM-Mark!!! Dies Kostenverdopplung wollte die Hausverwalterin durch gestiegenden Wasserverbrauch und mehr im Haus wohnende Leute erklären.....
Ist das eine Frechheit???

Meine Anfrage zu den mir komplett belasteten Treppenhausreinigungskosten (ca. 30 Euro) bei der Hausverwaltung ergab, daß diese behauptete, das herrschende Recht würde immer die Veranschlagung kompletter Jahreskosten bedingen, auch wenn nur z.B. ab 1.10. des Jahres neue Kosten anfallen. Ich müßte somit zahlen, auch wenn ich per 30.9. ausgezogen war.


So, heute war dieses Telefonat mit der Wohnungsverwaltung und ich habe mir meinen Frust runtergeschrieben!!!!! Ich wäre dankbar, wenn ich von jemandem Feedback bekäme, bevor ich zum Anwalt marschiere.

Stichwörter: dumm + verkauft + wohnungsverwalterin

2 Kommentare zu „Verkauft mich die Wohnungsverwalterin für dumm???”

Gast Experte!

hi,

hab ich nicht ganz verstanden, was soll verjährt sein, die nebenkostenabrechnung für 2001 ? wenn du dort ein guthaben haben solltest, verjährt das auf jedenfall nicht ! ich würde auf jedenfall auf eine abrechnung für 2001 bestehen, wenn du etwas zahlen sollst, das kann verjähren, ein guthaben für dich auf jedenfall nicht

warum werden die belege nicht heraus gegeben ?

zum kontr. der abrechnung müssen sie dir die belege vorlegen, sonst kannst du dagegen angehen

würd dir auch raten einen anwalt (teuer) oder den mieterbund einzuschalten, die paar euros für den mieterbund wären mir das wert.

viel glück !!!!!!

ass aktiver Benutzer

Hallo,
die Aussage daß Du die Treppenhausreinigung für komplette Jahr bezahlen sollst, ist schlicht falsch[/u:a748e][/b:a748e].
Natürlich müssen alle Kosten[/u:a748e][/b:a748e] auf den Zeitraum berechnet werden, in dem Du dort gewohnt hast. Und zwar auf den Tag genau[/u:a748e][/b:a748e].

Für die anderen Unklarheiten ruf´uns bitte an Tel:05623/5482. Wir sind Profis für Nebenkostenabrechnungen.

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