Gast hat diese Frage gestellt
Verglasung der Terrasse
Soll in einer Wohneigentumsanlage eine Terrasse verglast werden, um einen Wintergarten zu errichten, so handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung, die über die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht; einer solchen Veränderung müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen. Beschluß des Oberlandesgerichts Köln
vom 27. August 1996 - 16 Wx 205/96