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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin am 30.10.2004 aus einer Mietwohnung ausgezogen, der Vertrag lief aber noch, bedingt durch die Kündigungsfrist, bis zum Febr. ´05.
Muss ich für diesen Zeitraum NK bezahlen oder ist nur die Kaltmiete zu bezahlen? Habe auch bis heute keine Abrechnung bekommen, ist die nicht dann schon verjährt?

Desweiteren wurden noch Schönheitsarbeiten fällig die vom Vermieter "privat" gemacht wurden, wurde mit einem Pauschalbetrag festgesetzt.
Er weigert sich nun, mir eine detailierte Rechnung der Arbeiten auszuhändigen und meint die vorliegende Rechnung hat seine richtigkeit. Hab da meine Zweifel, wer weiß da besseres?

MfG und schönes WE

0 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung überfällig”

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