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Mollylein09 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe da auch mal eine Frage.
Als ich 2010 in meine neue Wohnung gezogen bin , habe ich mit der Vermieterin im Mietvertrag festgehalten, daß ich die Gartenarbeit wie Rasen mähen ect. bis auf weiteres übernehme.

Im Gegenzug hat die Vermieterin mir zugesichert dass die Garage in Höhe von 30 Euro monatlich mietfrei ist und 10 Euro von den mietrechtlich geforderten 65 Euro auf 55 Euro reduziert werden.

Das habe ich ein halbes Jahr gemacht und konnte es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr.
Heute bekam ich eine zweifelhafte Nebenkostenaufstellung von 2010 aus der ersichtlich ist, dass die Vermieterin v. Januar 2010 bis Juni 2010
nur 55 Euro NK berechnet hat und danach die Monate wie von mir eingezahlt 65 Euro.
Hier das Argument der Vermieterin:
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Sie haben für die Monate 01. bis 06. 2010 55.-€ reduzierte Nebenkosten, ab dann 65.-€. Sind 6x55€ = 330,-€ + 6x65,-€ = 390,- €, insgesamt also 720,-€, so steht es aber ja auch in der Tabelle.

Die Garage hat mit den Nebenkosten nichts zu tun, die haben Sie für das 1. halbe Jahr mietfrei gehabt, zusammen mit der 10,-€ Reduzierung der Nebenkosten als Gegenleistung für die Übernahme der Gartenpflege. Somit haben Sie im 1. Halbjahr für die Übernahme des Rasenmähens 40,-€ monatlich von mir „bekommen“.
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Das ist ja schon fast eine Frechheit.
Die 10 Euro reduzierte Nebenkosten tauchen nirgendwo auf - somit habe ich für 10 Euro NK umsonst gearbeitet?

Habe ich recht ? Ich bin der Meinung , wenn Sie 10 Euro erläßt , dann muß sie die auch bei der Berechnung für das erst Halbjahr hinzurechnen - also 65 Euro NK - ansonsten macht das doch keinen Sinn.
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Jedenfalls habe ich ihr widersprochen und das ist noch nicht beendet.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

15.02.2012

1 Kommentar zu „Vergütung Gartenarbeit”

Berthelstal Experte! 16.02.2012 09:00

Richtig!
Es hätten für die 55 € 65 angerechnet werden müsse. Die Differenz haben Sie ja abgearbeitet und müssten berücksichtigt werden.

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