FischkoppStuttgart
1. Ja
2. Unbefristet!
3. Weniger 5 Jahre = 3 Mon
zwischen 3 und 8 J = 6 Monate
ToniMarroni
Vielen Dank für die Antwort,
wenn aber der Mietvertrag nun unbefristet ist, gilt dann nicht generell 3 Monate Kündigungsfrist, sofern nichts anderes im Vertrag geregelt ist?
ToniMarroni
FischkoppStuttgart
Es gilt der Ursprungsvertrag. und daher die Lange Frist.
Sorry. Sie haben ja keinen neuen Vertrag bekommen!
ToniMarroni
Vielen Dank für dein Antwort.
Wir habe nun unseren Alt-Mietvertrag einer Rechtsanwältin zur Prüfung vorgelegt und die hat noch einen Punkt gefunden, der uns die 3-monatige Kündigungsfrist garantiert.
In diesem Punkt des Mietvertrages heißt es:
"Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf muß vereinbart werden."
Da nun unser Vermieter und wir keinerlei neue Vereinbarungen getroffen haben, ist dieser Mietvertrag nicht mehr gültig und es gilt die aktuelle Gesetzgebung welches uns als Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einräumt.
Gruß Toni