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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich wohne noch bis Ende des Monats in einer Kellerwohnung. Leider hatte ich reichlich Ärger: Schimmel, Baulärm...

Doch die Krönung kam vor zwei Wochen:
innerhalb von 24 Stunden wurde mein Bad mehrfach mit Fäkalien geflutet, die durch einen Abflussstau über Dusche und WC austraten und das gesamte Bad überschwemmten. Der Rohrreinigungsdienst kam noch am selben Tag, reinigte die Abwasserrohre und stellte fest, dass es am Hauptschacht, der zu mehreren Häusern gehört, läge. Außerdem sei dort ein Rohr verrostet, das schnell repariert werden müsse, da es sonst in ein paar wenigen (2-4?) Wochen wieder soweit sei. Die Reparaturen wurden bisher nicht vorgenommen.

Vorgestern hatte ich auf das erneut nicht abfließende Duschwasser und meinen Verdacht, dass es abermals zu einem Abwasserstau zu kommen scheint, hingewiesen. Der Verwalter meiner Vermieterin kam, meinte das Rohr der Dusche sei halt verstopft wegen meiner langen Haare (dass ich nicht lache!!!) und ging wieder. Mit einem Anheben des Schachtdeckels zur Kontrolle hätte mein Verdacht möglicherweise bestätigt werden können, was jedoch trotz meiner Nachfrage nicht erfolgte. So kam es gestern zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen zu einem Abwasserstau mit Fäkalienrückfluß. Igitt!!! Allerdings war die Ursache nun wohl doch nicht das verrostete Rohr im Hauptschacht, sondern irgendein verrutsches Teil, das den Hauptabfluss im Hauptschacht blockiert hat.

Da ich nun extrem verärgert bin, hier meine Frage: in welchem Umfang scheint eine Mietkürzung angebracht? Kann ich meiner Vermieterin die entstandenen Unkosten (Reinigungsmittel, neue Duschmatte...) von der Miete abziehen? Wenn ich ihr jetzt nämlich die noch ausstehende Miete für März komplett überweise, habe ich weder ein Druckmittel, noch sehe ich jemals einen Cent wieder, da ich ja zum Monatsende ausziehen werde. Und ehrlich gesagt habe ich absolut keine Lust mehr, ihr mehr als unbedingt nötig zu zahlen!

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
Stichwörter: abflussstau + mietminderung

4 Kommentare zu „Mietminderung nach Abflussstau?”

fin Experte!

Bei aller Unannehmlichkeit - Ihre Vermieterin macht diese Probleme nicht um Sie zu ärgern. Unangenehme Dinge passieren eben. Dagegen können wir uns im Leben nicht versichern.
Mit Miete kürzen wird es schwierig, da das Problem ja behoben wurde. Es kann auch Handwerkern passieren, dass Sie die Ursache nicht gleich finden und eben noch einmal wiederkommen müssen.

Igitt

Dass so ein Sch... mal passieren kann, ist mir schon klar. Das Problem ist jedoch, dass die zweite Sauerei evtl. hätte vermeiden werden können, wenn die erforderlichen Reparaurmaßnahmen sofort durchgeführt worden wären. Dabei hätte dann die tatsächliche Ursache für den Abflussstau entdeckt werden können und mir wäre eine zweite Desinfektionsaktion erspart gebleiben. Das ist auch der eigentliche Grund warum ich über eine Mietminderung nachdenke. Ich unterstelle einfach mal, dass eine zweite Badezimmerflutung aufgrund der verzögerten Reparatur bewußt in Kauf genommen wurde.
Außerdem habe ich ja darauf hingewiesen, dass das Wasser abermals nicht abläuft; und ich habe auch darum gebeten, den Schachtdeckel anzuheben um sicher sein zu können, dass ich nicht nochmal die Sch... im Bad stehen habe. Insofern hat meine Vermieterin zumindest zu verantworten, dass sie nicht angemessen reagiert hat, obwohl ich sie auf die genauen Umstände hingewiesen habe,

fin Experte!

Hier mag es sich um ein Fehlverhalten handeln, aber ob das fahrlässig war? Das wäre dann strittig.
Bei Ihrer Matte würde ich freundlich die Vermieterin fragen, ob Sie diese ersetzt. Bei einer Mietminderung riskieren Sie wahrscheinlich für die Zukunft ein schlechtes Mietverhältnis.

Igitt

Ein schlechtes Mietverhältnis wäre mir egal - zum Ende diesen Monats ziehe ich ohnehin aus! Trotzdem vielen Dank mal für die Einschätzung.

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