IT-Tier
Grüß dich Holger!
Ich habe folgenden Grundsatz gelernt:
Geht die Scheibe von innen nach außen kaputt, musst du bezahlen (oder deine Hausratvers., falls Glasbruch abgedeckt ist).
Wird die Scheibe von außen nach innen zerstört (durch 3. ) z.b. ein Vogel, Bauarbeiter, abgestelltes Fahrrad usw. bezahlt den Schaden der Verursacher, z.B. die Versicherung des Bauarbeiters, der Junge mit dem Fahrrad usw.
Wenn höhere Gewalt vorliegt, z.B. der Vogel, ein Ast zerschlägt die Scheibe usw. tritt die Gebäudeversicherung des Vermieters[/b:7e33c] in Kraft.
Bei weiteren Fragen würde ich mich an deinem Ansprechpartner deiner Versicherungen melden, der weiß genau bescheid.
Grüße aus Wuppertal