fin
Wenn die Küche Ihr Eigentum ist (Sie also diese mit in die Wohnung eingebracht haben), dann hat der Vermieter mit dieser auch nichts zu tun und kann das Ausräumen der Küche bei Auszug verlangen. Der Vermieter muss nicht so lange warten, bis Ihnen jemand die Küche abkauft.
Christoph_A.
Und das ein VM keine EBK übernehmen will, ist auch verständlich. Denn dann haftet er zukünftig für die Instandhaltung der EBK.
Du kannst zwar mit dem Nachmieter drüber sprechen, aber wenn er nicht will, mußt Du die Küche ausbauen und anderweitig verwenden oder verkaufen.