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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

brauche dringend Hilfe in folgender Angelegenheit:
Ich habe meine jetzige Whg. fristgemäß für Ende März gekündigt und befinde mich nun in der Situation, daß ich noch einen geeigneten Nachmieter suche, um Abstand für die Einbauküche zu erhalten.
Auf Anfrage, ob sich der Vermieter bereit erklärt, mir die Küche abzukaufen, erhielt ich die Antwort, dies sei Mietersache. Damit wolle er nichts zu tun haben. Das war Anfang dieser Woche.
Mittlerweile hat der Vermieter einen neuen Mieter gefunden und wolle unberücksichtigt meiner Suchergebnisse mit diesem einen Mietvertrag aufsetzen. Mit der Konsequenz, daß ich für meine Küche keinen Abstand bekäme. Er hat mir bis kommenden Mo. eine Frist gesetzt. Darf er das?
Stichwörter: abstand + ebk

2 Kommentare zu „Abstand für EBK”

fin Experte!

Wenn die Küche Ihr Eigentum ist (Sie also diese mit in die Wohnung eingebracht haben), dann hat der Vermieter mit dieser auch nichts zu tun und kann das Ausräumen der Küche bei Auszug verlangen. Der Vermieter muss nicht so lange warten, bis Ihnen jemand die Küche abkauft.

Christoph_A. Experte!

Und das ein VM keine EBK übernehmen will, ist auch verständlich. Denn dann haftet er zukünftig für die Instandhaltung der EBK.

Du kannst zwar mit dem Nachmieter drüber sprechen, aber wenn er nicht will, mußt Du die Küche ausbauen und anderweitig verwenden oder verkaufen.

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