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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir Wohnen in einem 2 Familien Haus und einer Anliegerwohnung (Laut Vermieter).
Wir wohnen im 1. OG, Vermieter im EG und im KG ist auch noch eine kleine Wohnung. Gas extra, Wasser und Strom im EG und KG gemeinsam.

Der Vermieter hat uns mittgeteilt das er ausziehen will und das ganze Haus an ein evang. Betreutes Wohnen von Jugentlichen Vermieten will.

Die Besichtigung ist am Dienstag. Er hat uns erst am Samstag bescheit gesagt.
Er hat auch gesagt das er erst uns Kündigt wenn die anderen das Haus auch wollen.

Wir Wohnen seit Juli 2003 in der Wohnung.

1. Darf der Vermieter uns Kündigen weil er das ganze Haus Vermieten will?

2. Welche Rechte haben wir mit Kündigungsschutz und Kündigungsfrist?

3. Wenn ja, gibt es ein schadensersatz weil wir viel Renoviert haben, neu Küche gekauft haben usw.

4. Müssen wir einer Wohnugsbesichtigung überhaupt zulassen wegen einer von uns nicht gewollten Weitervermietung?


Vielen Dank von einer Verzweifelten Jungen Familie
Stichwörter: vermieten + will + andere + kündigen + vermiete

2 Kommentare zu „Vermiete will Kündigen weil er an andere Vermieten will”

Gast Experte!

Habe noch was vergessen.

Darf ich bei der Besichtigung sagen das wir eigentlich nicht ausziehen wollen oder kann die Vermieterin uns da Rechlich belangen.

FischkoppStuttgart Experte!

1. Besichtigungstermin:
14 Tage im Vorraus (siehe Mietvertrag) und nicht zu Unzeiten (Frühmorgens /Spätabends).

Besichtigung nur durch VM und Vertreter. Evtl Nachmieter bei nicht gekündigtem Verhältniss ist unzulässig.

Eintritt Verweigern. Am besten Schriftlich. (mit Berufung auf den Mietvertrag)

2. Kündigung
- Kündigung nach §§ 542 und 543 BGB nicht möglich.
- Kündigung Eigenbedarf nicht möglich
- Kündigung Ausserordentlich. Nur mit Grund. z.B. fehlender Mietzins. Stark gestörtes Verhältniss etc.

Also erst mal ganz ruhig bleiben.

3. Schadensersatz nur bei ungütlicher Kündigung.

4. Dieses ist meine Einschätzung. Ich bin kein Anwalt. Ich habe meine Infos aus dem Buch: Kein Pardon bei Mietärger VON ARAG.

Bitte im Zweifelsfall bei einem Anwalt / Mieterbund vorstellig werden

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